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LVR-Klinikum Essen

Kliniken und Institut der Universität Duisburg - Essen

 

Klinik für Forensische Psychiatrie

Unsere Klinik für Forensische Psychiatrie in Essen wurde im Oktober 2009 in Betrieb genommen. 

In der Klinik werden Patienten (ausschließlich Männer) überwiegend auf der Rechtsgrundlage des § 126a StPO (Strafprozessordnung) untergebracht.

Die einstweilige Unterbringung gemäß § 126 a StPO wird angeordnet, wenn dringende Gründe für die Annahme vorhanden sind, dass jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB) begangen hat und dass seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (gemäß § 63 StGB) oder einer Entziehungsanstalt (gemäß 64 StGB) angeordnet werden wird und die öffentliche Sicherheit dies erfordert.

Die einstweilig untergebrachten Patienten bleiben bis zur Hauptverhandlung in unserer Klinik und werden dann (nach Eintreten der Rechtskraft des Urteils und bei Anordnung einer Unterbringung im Maßregelvollzug (MRV) gemäß § 63 StGB oder § 64 StGB (Strafgesetzbuch) in der Regel in eine der zuständigen Maßregelvollzugskliniken nach Langenfeld, Köln, Düren, Viersen, Bedburg-Hau oder Duisburg verlegt.

Bei der grundsätzlichen Anwendung des Maßregelvollzugsrechts sind einige Einschränkungen zu beachten, die sich einerseits aus der Unschuldsvermutung, andererseits aus dem vorläufigen Sicherungszweck ergeben. Aus der Unschuldsvermutung ergibt sich, dass trotz Anwendung des Maßregelvollzugsrechts eine Zwangsbehandlung (mit Ausnahme von akuter Eigen- und/oder Fremdgefährdung) unzulässig ist. Außerdem ist der offene Vollzug aufgrund des Schutzzwecks der öffentlichen Sicherheit ausgeschlossen (Lockerungen finden insofern nicht statt).

Zu den wichtigsten Aufgaben der Klinik gehören eine umfassende Diagnostik und eine forensische Beurteilung der Untergebrachten. Hierdurch sollen Fehleinweisungen in den Maßregelvollzug verhindert werden. Für diejenigen Patienten, die gemäß Urteil in den stationären Maßregelvollzug eingewiesen werden, soll durch die zuvor von uns erfolgte umfassende Diagnostik und forensische Beurteilung ein rascher Einstieg in die Therapie nach Verlegung in die o. g. Standorte ermöglicht werden.

Bis zur Hauptverhandlung sollen auch alternative Behandlungs-/Unterbringungsmöglichkeiten zum stationären Maßregelvollzug eruiert werden, um unnötige Einweisungen in den MRV zu verhindern.

Unsere Forensische Klinik verfügt über 54 Plätze. Die Patienten werden auf insgesamt 6 Stationen und jeweils in einem Einzelzimmer mit Nasszelle untergebracht.  

Auf den Stationen finden wöchentlich Visiten und Stationskonferenzen teil. An letzterer nehmen alle Berufsgruppen (Ärzte, Psychologen, Sozialarbeiter, Pflegepersonal, Ergotherapeuten und Sporttherapeut) teil.

Konsiliarärzte verschiedener Fachrichtungen kommen bei Bedarf ins Haus. Die zahnmedizinische Behandlung der Patienten findet in einer speziell hierfür eingerichteten Einheit in unserer Klinik statt.

Unsere Forensische Klinik nimmt auch Patienten gemäß § 81 StPO auf.
Laut Gesetz kann das Gericht Personen, gegen die ein dringender Tatverdacht vorliegt, in ein psychiatrisches Krankenhaus zur Beobachtung und zur Vorbereitung eines Gutachtens über den psychischen Zustand des Beschuldigten einweisen und zwar längstens für die Dauer von sechs Wochen.

Einige unserer Patienten kommen außerdem aus Justizvollzugsanstalten. Sie wurden dort während ihrer Haftverbüßung oder in der Untersuchungshaft psychisch auffällig. Die stationärpsychiatrische Behandlung dieser Patienten erfolgt auf der Rechtsgrundlage des § 65 StVollzG (Strafvollzugsgesetz) oder des § 24 UVollzG (Untersuchungshaftvollzugsgesetz) NRW.

Kontakt

Klinik für Forensische Psychiatrie des LVR-Klinikums Essen
Kliniken/Institut der Universität
Duisburg-Essen
Krawehlstr. 55
45130 Essen
Tel.: + 49 (0) 201 / 83 889-0

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