LVR-Klinikum Essen
Kliniken und Institut der Universität Duisburg - Essen
Psychosomatik bei Organtransplantation
Zielgruppe
Die Notwendigkeit einer psychosomatischen Untersuchung von Transplantationspatienten ist in dem Transplantationsgesetz vom 05.11.1997 festgehalten, mit dem die Transplantationszentren verpflichtet werden, "vor und nach einer Organübertragung Maßnahmen für eine erforderliche psychische Betreuung des Patienten sicher zu stellen" (TPG § 10, Abs. 2. S. 5).
Empfänger und Spender von Organen können sowohl vor der Transplantation und insbesondere in der Wartezeit, als auch nach der Transplantation besonderen psychischen Belastungen ausgesetzt sein. Das Transplantationszentrum des Universitätsklinikums Essen ist eines der großen Transplantationszentren weltweit mit einem besonderen Schwerpunkt in der Lebendorgantransplantation. Hierbei geht es einerseits um die schon seit Jahrzehnten etablierte Nierenlebendspende, andererseits um die innovative Therapieform der Verwandtenlebersegmentspende.
Konzept
Eine psychosomatische Beratung und Betreuung erfolgt obligat für
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Organempfänger vor der Transplantation
Ziel dieser Untersuchung ist es, sicher zu stellen, dass der potentielle Organempfänger das Ergebnis der Transplantation optimal nutzen kann. Dafür muss er über die psychischen Bewältigungsfähigkeiten verfügen, um mit der Transplantation als einem schwierigen oder gar traumatischen Lebensereignis umzugehen. In der psychosomatischen Untersuchung wird festgestellt, in welchem Maße diese Bewältigungsfähigkeiten vorliegen bzw. ob darüberhinaus ein Bedarf an psychosomatisch-psychotherapeutischer Unterstützung besteht.
Ein besonderes Augenmerk der Untersucher liegt in der präoperativen Phase auf der Untersuchung der Compliance. Als Compliance bezeichnet man die Fähigkeit eines Patienten, ärztliche Empfehlungen anzunehmen und in der Lebensführung umzusetzen. Diese wird in der Transplantationsmedizin als eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein gutes Ergebnis angesehen.
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Organspender vor einer Lebendorganspende
Die Lebendorganspende ist zugelassen durch das deutsche Transplantations-Gesetz (TPG) von 1997, die Spende unterliegt detaillierten Einschränkungen und Bestimmungen, die ebenfalls im TPG geregelt sind.
In der Lebendorganspende gibt es die einzigartige Konstellation, dass sich der Spender für einen Eingriff entscheidet, der für ihn aus medizinischer Sicht nicht notwendig ist und ausschließlich dem Nutzen des Organempfängers dient. Deshalb ist die psychosomatische Beurteilung eng an ethischen Vorstellungen orientiert. Das Prinzip nicht zu schädigen, eines der wichtigsten Prinzipien ärztlichen Handelns, steht in der Beratung der spendewilligen Probanden im Vordergrund.
Im psychosomatischen Interview wird untersucht, ob der Spender über ausreichende Bewältigungsfähigkeiten für die anstehende Transplantation als einem schwierigem Lebensereignis verfügt. Dafür müssen unter anderem psychiatrische Krankheiten ausgeschlossen werden können.
Nachdem der Empfänger "gelistet" wurde, wird in unserem Modell zunächst ein Interview mit dem potentiellen Spender durchgeführt. Empfänger und Spender werden von zwei unterschiedlichen Untersuchern beraten. Anschließend gibt ein gemeinsames Gespräch dem Organempfänger und dem Spender noch einmal die Möglichkeit, Klarheit über ähnliche oder unterschiedliche Motive, Erwartungen und Emotionen bezüglich der Transplantation zu gewinnen.
Was bieten wir ?
Psychotherapieangebote für Transplatationspatienten
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Compliance - Gruppe
Die Compliance - Gruppe spricht alle Patienten an, die bisher Schwierigkeiten mit der Umsetzung von ärztlichen Empfehlungen hatten. Insbesondere Patienten mit früherer Suchterkrankung können von dieser Gruppe profitieren. Es werden Informationen über die verschiedenen Phasen der Transplantation vermittelt, bisherige Bewältigungsstile der Patienten untersucht und neue, produktive Bewältigungsmöglichkeiten eingeübt. Patienten haben unter der Leitung der Gruppentherapeuten die Möglichkeit, sich über ihre Gefühle in dieser besonderen Lebenssituation auszutauschen. Zusätzlich wird das Entspannungsverfahren nach Jakobson eingeübt.
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Einzeltherapeutische Gespräche
Einzeltherapeutische Gespräche sind dann indiziert, wenn die Probleme der Patienten nicht so sehr in der aktuellen psychischen Belastungssituation liegen, sondern unabhängig von der Transplantation aus besonderen Belastungen in ihrer Lebensgeschichte und in ihrer Persönlichkeitsentwicklung begründet sind.
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Stationäre Psychotherapie
Stationäre Psychotherapie kommt dann in Frage, wenn die psychischen Probleme ein solches Ausmaß erreicht haben, dass eine schnelle und intensive psychotherapeutische Behandlung notwendig ist.
Aufnahmeverfahren
Terminvereinbarung über die Ambulanz der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie:
Ambulanzsekretariat
Frau Apfel
Frau Mühlenbruch
Frau Anastasiadou
Tel.: +49 (0) 201 / 87 07 - 521
Fax: +49 (0) 201 / 87 07 - 505
Öffnungszeiten
Mo-Mi: 07.30 - 11:30 und 12:30 - 15.00 Uhr
Do: 07.30 - 11:30 und 12:30 - 15:00 Uhr
Fr: 07.30 - 11:30 und 12:30 - 14:30 Uhr
Ansprechpartner
Leitung der Ambulanz
Dr.med. Ulrike Schultheis
Dr.med. Foline Buß
Ambulanzsekretariat
Frau Apfel
Frau Mühlenbruch
Frau Anastasiadou
Tel.: +49 (0) 201 / 87 07 - 521
Fax: +49 (0) 201 / 87 07 - 505
Öffnungszeiten
Mo-Mi: 07:30 - 11:30 Uhr
12:30 - 15:30 Uhr
Do: 07:30 - 11:30 Uhr
12:30 - 15:00 Uhr
Fr: 07:30 - 11:30 Uhr
12:30 - 14:30 Uhr