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LVR-Klinikum Essen
Kliniken und Institut der Universität Duisburg - Essen
In der Ambulanz des Instituts für Forensische Psychiatrie werden seit 1995 in erster Linie die Patienten, die in den Rheinischen Maßregelvollzugskliniken gemäß § 63 oder 64 StGB untergebracht waren und nun beurlaubt, bzw. auf Bewährung entlassen worden sind, behandelt. In Ausnahmefällen erfolgt nach vorheriger Prüfung auch eine Betreuung von entlassenen Strafgefangenen, bei denen eine psychotherapeutische Begleitung als Bewährungsauflage erteilt worden ist.
Im Ballungszentrum des Ruhrgebiets befindet sich bislang keine forensische Einrichtung. Da jedoch ein großer Teil der in den Rheinischen Kliniken untergebrachten psychisch kranken Straftätern aus diesem Gebiet stammt und nach der stationären Behandlung dort wieder integriert werden soll, bedarf es dringend ambulanter forensischer Nachsorgeeinrichtungen. In den letzten Jahren wurde der Kontakt zum allgemeinen psychosozialen Netz aufgebaut. Die Bereitschaft allgemein-psychiatrischer, komplementärer Einrichtungen, forensische Patienten aufzunehmen, ist ebenso zurückhaltend, wie die niedergelassener Psychotherapeuten zur ambulanten Behandlung. Letztlich hat dies mit zu übermäßig langen Unterbringungszeiten dieser Patienten geführt. Allerdings scheint hier auch eine Änderung absehbar. So wurde im Jahre 2000 z.B. der Arbeitskreis Diakonie & Forensik gegründet mit dem Ziel, komplementäre Einrichtungen auch für forensische Patienten zu öffnen.
Die Behandlung wird multiprofessionell von allen Mitarbeitern des Instituts durchgeführt. Neben supportiv ausgerichteter Psychotherapie kommen sowohl verhaltenstherapeutische als auch tiefenpsychologisch orientierte Verfahren zur Anwendung.
Die Behandlungsfrequenz ist üblicherweise wöchentlich, wird aber dem jeweiligen Zustand der Patienten angepasst. Außerdem werden bei Bedarf Hausbesuche durchgeführt und die Institutionen aufgesucht und beraten, in denen die Patienten leben. Zusätzlich erfolgen in regelmäßigen Abständen Gespräche mit den Angehörigen bzw. mit Betreuern, falls vorhanden, sowie mit den zuständigen Bewährungshelfern (i. S. von Helferrunden).
Bei Patienten, die Depot-Medikamente erhalten und bei denen Laboruntersuchungen sowie Drogenscreenings erforderlich sind, werden diese Leistungen von der Ambulanz der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie übernommen. Dort können auch bei einer drohenden Dekompensation eines Patienten kurzfristige stationäre Kriseninterventionen erfolgen, so daß eine Rückverlegung in die Maßregeleinrichtung, die meist mit einem längeren stationären Aufenthalt verbunden ist, vermieden werden kann.
